AGB für die Hunde- und Katzenferien bei Halona GmbH
Wenn sich Ihr Hund beim Termin zum Kennenlernen nicht mit unserem Hund versteht, und wir Ihnen eine Absage erteilen müssten, dann gehen sämtliche daraus entstehenden Kosten des Kunden zu dessen eigenen Lasten.
Die Mitarbeiter/innen der Halona GmbH verpflichten sich zur guten Pflege, Fütterung und gewissenhaften Betreuung der ihnen anvertrauten Tiere.
Die Mitarbeiter/innen der Halona GmbH können jedoch keine Haftpflicht übernehmen für Erkrankungen oder Verletzungen von Tieren. Wenn erforderlich, sind die Mitarbeiter/innen ermächtigt, einen Tierarzt zu zuziehen. Die Kosten der Behandlung und der Medikamente gehen zu Lasten des Eigentümers.
Für unverschuldete Schäden und Verluste, sowie ausreissende oder entlaufende Tiere haften die Mitarbeiter/innen der Halona GmbH nicht, wenn keine Fahrlässigkeit seitens der Mitarbeiter/innen vorliegt.
Schäden, die Hunde verursachen, werden dem Besitzer belastet.
Reservationsabsagen werden in Rechnung gestellt:
Eine Woche vor Termin 50%, kürzer als eine Woche 80% des gesamten Betrages.
Gerichtsstand ist Stans